Eine Portierstörung im Bereich Festnetz ist selten, aber sie kann vorkommen. Bitte beachten Sie dabei, dass das festgelegte Standard-Portierzeitfenster 6 bis 12 Uhr ist. Innerhalb dieses Zeitraumes wird es zu einer Versorgungsunterbrechung kommen. Die Dauer ist je nach abgebenden Anbieter unterschiedlich. Ist auch nach 12 Uhr kein eingehender Anruf auf die Nebenstellen möglich, können wir beim abgebenden Anbieter ein Ticket zur Entstörung aufgeben.
Erfahrungsgemäß dauert der gesamte Portiervorgang zumindest bei den großen bekannten Mitbewerbern selten länger als eine Stunde, bis auf allen Seiten das neue Routing richtig greift. Sollte auch nach Ende des Portierzeitfensters kein eingehender Anruf möglich sein, melden Sie uns dies bitte über das vorhandene Portierticket in ZenDesk. Ist das Ticket bereits geschlossen, so eröffnen Sie bitte ein Folgeticket.
Bevor Sie uns eine Portierstörung melden, prüfen Sie bitte, ob innerhalb Operator die Rufnummern mit entsprechenden Diensten verknüpft und letztere betriebsfähig sind.
VoiceConnect:
- Sind die Rufnummern mit dem Trunk verbunden?
- Ist der SIP-Trunk mit der TK-Anlage verbunden (Online-Status: grün)?
- Sind die Nebenstellen innerhalb Ihrer TK-Anlage entsprechend konfiguriert?
- Sind ausgehende Calls möglich?
Managed Voice:
- Ist der Wählplan korrekt konfiguriert?
- Sind die Reach-Profile mit den Festnetzrufnummern versehen worden?
- Keine aktiven Rufumleitungen gesetzt?
- Sind ausgehende Calls möglich?
Wenn die Fragen oben alle mit Ja beantwortet werden können, melden Sie uns bitte umgehend die Portierstörung. Nachdem wir einen möglichen Fehler auch auf unserer Seite ausschließen können, übernehmen wir ab diesen Zeitpunkt die weitere Kommunikation mit dem abgebenden Anbieter und informieren Sie per Ticket über das Ergebnis.
Dauert die Entstörung zu lange, besteht die Möglichkeit zur Beschwerde auf den Online-Seiten der BNetzA (www.bundesnetzagentur.de). Die Beschwerde können Sie als Partner im Kundenauftrag durchführen. Selbstverständlich kann der Kunde auch selbst als Beschwerdeführer auftreten.
Wir verzichten an dieser Stelle auf einen direkten Link zum Beschwerdeformular, da sich die URL's auf den Webseiten der BNetzA ändern können. Folgen Sie im dortigen "Verbraucherportal" dem Punkt "Anfragen und Beschwerden" und auf der Folgeseite "Internet und Telefon".
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